So einfach ist die Mitarbeit und das Geldverdienen bei uns


Grundgedanke:
Wie können Sie uns Kunden bringen und dabei am finanziellen Erfolg partizipieren? Welche Abstufungen gibt es hier? Es kann wirklich jeder, der abgerechnet werden kann, so Geld verdienen. Dieser solidarische Ansatz ist bei uns Programm.


Grundsatz:
Die Zusammenarbeit basiert auf Selbstständigkeit oder einer geringfügigen Beschäftigung bei mehreren Aufträgen. Bei der Selbstständigkeit brauchen Sie ein angemeldetes Gewerbe mit einer Umsatzsteuernummer oder einer Umsatzsteuerbefreiung.
Es wird eine Vereinbarung unterschrieben, die regelt, dass Kundenschutz besteht und wie der Vertrag wieder aufgelöst werden kann. Kundenschutz bedeutet in dem Fall, dass die Provision auch bei Folgeaufträgen vom selben Kunden bezahlt wird, solange die Abwicklung wie in den Modellen besprochen, eingehalten wird.
Die Bezahlung der Provision erfolgt monatlich nach Eingang des Geldes vom Auftraggeber.


Die Abstufungen:
Tippgeber
Das ist das klassische „Ruf den mal an, der braucht was!“. Es werden keine klassifizierenden Gespräche seitens des Tippgebers geführt und die Arbeit wird komplett durch HA Kriesche ausgeführt.
Provisionsanteil an dem Deckungsbeitrag: 10%


Empfehlung
Hier muss zwingend ein erstes Vorgespräch zum Thema passiert sein und der Empfehler uns eine gewisse Vorqualifizierung mitgeben. Dazu gehören Basiswerte wie eventuelle Speichergröße und vorhandene Anlagen etc.
Provisionsanteil an dem Deckungsbeitrag: 30%


Freie Mitarbeit
Ein freier Mitarbeiter muss den Auftrag selbst abschließen. Dazu müssen entsprechende Informationen über vorhandene Anlagen, Gegebenheiten wie Stromanschlüsse etc. mitgegeben werden. Basierend darauf wird ein Angebot von uns erstellt, das der freie Mitarbeiter dem Interessenten zukommen lassen muss. Dieser schließt dann den Vertrag basierend auf einer Bestellung des Kunden ab.
Sollten einzelne technische Fragen aufkommen, können wir diese dem Kunden natürlich auch beantworten, ohne dass die Provision verändert wird.
Provisionsanteil an dem Deckungsbeitrag: 50%


Die Bezahlung der Provisionen erfolgt bei wiederkehrenden Aufträgen nach den gleichen Grundsätzen. Außerdem basiert sie auf dem Grundsatz „Treu und Glauben“. Eine Buchauskunft wird nicht erteilt.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


 

 
 
 
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